Mindestens einmal pro Jahr ist eine
Prüfung durch Sachkundige vorgeschrieben.
Diese Revisionen dienen nicht nur zur
Unfallverhütung, sondern es wird auch
die Verfügbarkeit der Krananlagen und
Hebezeuge verbessert.
Vorschriften der Berufsgenossenschaft:
BGV D6 Krane (vorher VBG 9)
BGV D8 Winden, Hub- und Zuggeräte (vorher
VBG 8)
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